Nutzerbeteiligung

Sofern Mitarbeiter ihr Fahrzeug unbeschränkt privat nutzen dürfen, lässt sich ggf. eine pauschale Eigenbeteiligung hierfür durchsetzen.

 

Das funktioniert allerdings nur mit dem entsprechenden Rückhalt durch die Geschäftsführung.

 

Bei privat verursachten Unfällen verlangen viele Unternehmen vom Mitarbeiter die Zahlung der Selbstbeteiligung.

 

Damit die Fahrzeuge während der Nutzungsdauer pfleglich behandelt werden, sollte in der Car-Policy ein Maximalbetrag festgelegt werden, bis zu dem die Firma etwaige Nachbelastungen für Gewaltschäden übernimmt. Alles, was darüber hinausgeht, ist dann vom Mitarbeiter zu tragen.

 

Sofern die Nutzer Eigenanteile für individuelle Sonderausstattungen übernehmen, empfiehlt es sich, diese als Einmalbetrag bei Fahrzeugübernahme in Rechnung zu stellen. Dies ist vorteilhaft für den Fall, dass der Mitarbeiter während der Laufzeit ausscheiden sollte. Der Zuzahlungsbetrag kann gegen den geldwerten Vorteil aufgerechnet werden und mindert so die steuerliche Belastung des Fahrzeugnutzers.